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ERGOTHERAPIE |
¨ Der Praktische Arzt oder Facharzt schreibt eine Verordnung für ¨ Vor Therapiebeginn reichen Sie mit der Verordnung bei Ihrer Gesundheitskasse zur chefärztlichen Bewilligung ein (ÖGK ist derzeit nicht bewilligungspflichtig) ¨ Nach erfolgter Therapie reichen Sie (bei Bewilligung) mit den entsprechenden Unterlagen zur Rückerstattung eines Kostenanteiles ein (Bezirksstelle oder Zentrale):
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